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Marktstammdatenregister

Energieerzeugung mit Photovoltaik

Wichtige Informationen und Kontakte zum verpflichtenden Register der Bundesnetzagentur.

Anmeldung im Marktstammdatenregister

Das Marktstammdatenregister hat zum 31. Januar 2019 das PV-Meldeportal sowie das Anlagenregister abgelöst. Für alle Betreiber einer Stromerzeugungsanlage oder eines Stromspeichers, ist die Anmeldung im Marktstammdatenregister (MaStR) der Bundesnetzagentur (BNetzA) Pflicht.

Jeder Betreiber und jede Anlage müssen registriert werden. Für Anlagen, die vor dem 31. Januar 2019 in Betrieb gegangen sind, endete die zweijährige Frist zur Anmeldung am 31. Januar 2021. 

Ist keine Registrierung für Betreiber oder Anlagen erfolgt, können die Auszahlungen zu Einspeisevergütung, Förderung, Marktprämie oder andere Zuschläge (nach EEG und KWK) ausgesetzt werden. 

Denken Sie also auch an Ihre Anmeldung. Diese können Sie hier ausführen: 

Jetzt im Register anmelden

Pflicht für Betreiber aller Stromerzeugungsanlagen

Das Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur ist das zentrale Register für alle Stromerzeugungsanlagen sowie für alle Stromspeicher in Deutschland. Als Betreiber einer Stromerzeugungsanlage sind Sie gesetzlich verpflichtet, sich und Ihre Anlagen in diesem Portal zu registrieren – unabhängig davon, ob Ihre Anlage bereits in einem früheren Register aufgenommen wurde oder nicht.

Die BNetzA setzt mit diesem Register die "Verordnung über die Registrierung energiewirtschaftlicher Daten" des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 10. April 2017 um.

Das Register finden Sie unter www.marktstammdatenregister.de.

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Wozu dient das Marktstammdatenregister?

  • Das Marktstammdatenregister wird den Anlagenbetreibern, den Netzbetreibern, der Politik und den Behörden die aktuellen Daten zur Strom- und Gasversorgung online in einer Datenbank bereitstellen.
  • Viele Meldepflichten des Strom- und Gasmarktes werden vereinfacht und an einem Ort gebündelt. Dies soll auch die Kommunikation zwischen den Akteuren vereinfachen.
  • Zentral gebündelte Daten können helfen, die Weiterentwicklungen der Energiewende zu vereinfachen - zum Beispiel den Leitungsbau auf ein Minimum zu beschränken und damit den Transport der Energie effizienter zu gestalten.
Online-Anmeldung Netzanschluss

Was ist für Anlagenbetreiber zu beachten?

Jeder Betreiber und jede Anlage muss im Marktstrammdatenregister der BNetzA registriert werden.

Damit die Zahlungen (Einspeisevergütung, Förderung, Marktprämie, Zuschläge) nach EEG oder KWK weiterhin ohne Abzüge ausbezahlt werden können, ist es notwendig, dass Anlagenbetreiber die vom Gesetzgeber vorgegebenen Fristen für die Registrierung einhalten:

Für Anlagen, die vor dem 31. Januar 2019 in Betrieb gegangen sind, gilt in der Regel eine zweijährige Frist, bis Januar 2021, für die Registrierung im MaStR.

Bei Anlage, die nach dem 31. Januar 2019 in Betrieb gehen oder gegangen sind, muss die Registrierung im MaStR einen Monat nach der Inbetriebnahme der Anlage erfolgt sein.

Ist keine Registrierung für Betreiber oder Anlagen erfolgt, können die Auszahlungen zu Einspeisevergütung, Förderung, Marktprämie oder andere Zuschläge (nach EEG und KWK) ausgesetzt werden. 

Denken Sie also an Ihre Anmeldung!

Jetzt im Register anmelden

Bei Fragen zum Marktstammdatenregister, gibt die BNetzA Auskunft:

Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen
Tulpenfeld 4
53113 Bonn
Telefon +49 (0)228 14 33 33
Telefax +49 (0)228 14 33 34
www.marktstammdatenregister.de/kontakt

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