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Häufige Fragen (FAQ) - Netzanschluss

Was ist ein Netzanschluss?

Er ist sozusagen die „Lebensader“ Ihres Hauses, Ihre Verbindung zum öffentlichen Verteilungsnetz. Über einen Netzanschluss haben Sie die Möglichkeit Ihr Gebäude an die Versorgungsnetze Strom, Erdgas, Trinkwasser, Wärme und Telekommunikation anzuschließen. Jeder Netzanschluss kann einzeln vorgenommen werden. Deutliche Vorteile bietet aber eine Mehrspartenhauseinführung, bei der für alle Anschlüsse nur eine Öffnung ins Gebäude benötigt wird.

Was kostet ein Netzanschluss?

Die Kosten für Ihren Netzanschluss werden von drei Faktoren bestimmt:

Baukosten

Die Baukostenzuschüsse sind die anteiligen Kosten, die für die Erstellung der Verteilungsanlagen und des vorgelagerten Verteilungsnetzes anfallen. Sie hängen vom Baugebiet und der beantragten Leistung ab.

Grundbetrag

Der Grundbetrag deckt die Aufwendungen für den öffentlichen Bereich und die Hauseinführung ab. Die Höhe hängt von der beauftragten Leistung und der Ausführung der Tiefbauarbeiten ab. Bei gemeinsamer Verlegung mehrerer Medien-Leitungen, ermäßigt sich der Preis der Stadtwerke Ulm/Neu-Ulm Netze GmbH.

Kosten für die Leitungslänge auf dem privaten Grundstück

Die Kosten für die Leitungslänge auf dem privaten Grundstück ergeben sich aus dem Meterpreis, von der Grundstücksgrenze bis zur Hauseinführungsstelle. Die Höhe des Betrages hängt dabei von der beantragten Leistung, der Ausführung der Tiefbauarbeiten und der Oberflächenbeschaffenheit des Grundstücks ab.

Wie sollte die Netzanschlussleitung verlaufen?

1. Der Verlauf der Netzanschlussleitungen sollte so geplant werden, dass die Leitungsstraße gradlinig verläuft.

2. Netzanschlussleitungen dürfen nicht überbaut werden.

3. Leitungen dürfen nicht im Arbeitsraum verlegt werden.

4. Wichtig ist zu prüfen, ob auch hier schon vorverlegte Anschlüsse vorliegen. Nutzen Sie dazu unsere Leitungsauskunft.

Hinweis: Um sicher zu gehen, dass es später keine Schwierigkeiten mit den Netzanschlussleitungen gibt, sollten diese in Abstimmung mit der Stadtwerke Ulm/Neu-Ulm GmbH geplant und verlegt werden.

Leitungsauskunft

 

Wie muss der Netzanschlussraum beschaffen sein?

Die Anforderungen an einen Netzanschlussraum basieren auf der DIN-Norm DIN 18012 und variieren je nach Art des Gebäudes und des Anschlusses.

Die Räume müssen trocken, belüftet, frostfrei und nicht über 30 Grad Celsius warm sein. Wenn möglich, sollte der Raum zur Straße hin liegen, denn je kürzer die Leitungslänge, desto geringer die Kosten.

Schemata Netzanschlussraum für Ein- und Zweifamilienhäuser:

Schemata Netzanschlussraum für Mehrfamilienhäuser:

Achten Sie darauf, dass der Netzanschlussraum jederzeit für unsere Mitarbeiter, für Anschlussnehmer und Anschlussnutzer zugänglich ist, um Ablesung, Kontrolle und Wartung zu gewährleisten. Der Raum muss mit dem Hinweis „Netzanschluss- und Zählerraum“ gekennzeichnet sein. Ansonsten gelten die gleichen Empfehlungen wie für Ein- und Zweifamilienhäuser.

Was ist bei der Abdichtung der Kellerwand zu beachten?

Kellerräume sind erdberührte Gebäudebereiche und somit anfällig für Wasserschäden.    

Um solche Schäden am Bauwerk zu vermeiden, regelt dies die DIN 18195-6. Bitte setzen Sie sich so früh wie möglich - am besten noch vor Baubeginn - mit uns in Verbindung, wenn Ihr Gebäude eine Abdichtung nach DIN 18195-6 benötigt.

Welche baulichen Voraussetzungen sind erforderlich?

  • Der Netzanschlussraum oder das ganze Gebäude sollte abschließbar sein, um Manipulationen zu vermeiden
  • Die Wände für die Netzanschlüsse sollten bereits verputzt sein
  • Alle Leitungen sollten in einer Trasse verlegt werden
  • Die Trasse muss frei sein. Wichtig: Stellzeiten des Baugerüstes beachten
  • Denken Sie daran, alle Anmeldungen rechtzeitig online zu stellen (mindestens 6 Wochen vor der gewünschten Ausführung)

Welche Unterlagen benötigen wir von Ihnen?

Folgende Unterlagen benötigen wir vor der Zählersetzung von Ihnen:

  • Online-Anmeldung für die Ausführung von Erdgas-, Trinkwasser-, Strom- oder Wärme-Anlagen (von Ihrem Installateur )
  • Schriftliche Anmeldung für die Ausführung einer Erdgasanlage mit Erdgas-Schemaskizze (von Ihrem Installateur)
  • Schriftliche Fertigmeldung der Erdgas-, Trinkwasser- und Elektro-Installation (von Ihrem Installateur)

Alle Unterlagen werden von Ihrem Installationsunternehmen eingereicht. Unsere Mitarbeiter vereinbaren dann einen Termin mit Ihrem Installateur für die Zählersetzung. Bitte beachten Sie, dass für die Inbetriebsetzung der Erdgasanlage eine Abstimmung mit dem Bezirksschornsteinfeger erforderlich ist.

Kundenservice Netzanschluss

  • Stadtwerke Ulm/Neu-Ulm Netze GmbH