Mit der Stichprobenprüfung für Verbrauchsmessgeräte kann die Eichgültigkeit der Messgeräte verlängert werden. Die Stichproben werden nach dem Verfahren zur Stichprobenprüfung von Elektrizitätszählern, Gas-, Wasser- und Wärmezählern werden ab dem 1. Januar 2019 nach der neuen Stichprobenanweisung GM-VA SPV vom 20. März 2018 durchgeführt.
Das gezogene Los hat dann eine Chance auf eine Verlängerung der Eichfrist, wenn primär die Datenverwaltung der Messgeräte sehr sauber geführt und die eingekaufte Qualität der Messgeräte sehr gut ist.
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