Antwort FAQ Balkon-PV-Anlagen
Errichtung von Balkon-PV-Anlagen
Muss der Netzbetreiber über die Errichtung einer Balkon-PV-Anlage informiert werden?
Das kommt darauf an.
Für eine Balkon-PV-Anlagen mit einer installierten Leistung von insgesamt bis zu 2 kW und einer Wechselrichterleistung von insgesamt bis zu 800 VA hinter der Entnahmestelle eines Letztverbrauchers, für die der Anlagenbetreiber keine EEG-Vergütung beanspruchen will, ist die Durchführung eines Netzanschlussprozesses nicht erforderlich. In diesen speziellen Fällen muss der Netzbetreiber also nicht vorab informiert werden. Die Anlage muss jedoch fristgerecht beim Marktstammdatenregister registriert werden. Außerdem muss der Anlagenbetreiber die maßgeblichen Vorschriften für den Netzanschluss der Balkon-PV-Anlage einhalten (§ 8 Abs. 5a EEG).