Antwort FAQ Balkon-PV-Anlagen
Errichtung von Balkon-PV-Anlagen
Muss die Bundesnetzagentur über die Errichtung einer Balkon-PV-Anlage informiert werden?
Ja, Balkon-PV-Anlagen sind nach ihrer Inbetriebnahme innerhalb eines Monats im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur zu registrieren (vgl. § 5 Abs. 1, 5, § 7 Abs. 1 MaStRV).