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Antwort FAQ Balkon-PV-Anlagen

Errichtung von Balkon-PV-Anlagen

Muss die Bundesnetzagentur über die Errichtung einer Balkon-PV-Anlage informiert werden?

Ja, Balkon-PV-Anlagen sind nach ihrer Inbetriebnahme innerhalb eines Monats im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur zu registrieren (vgl. § 5 Abs. 1, 5, § 7 Abs. 1 MaStRV).

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