Antwort FAQ Balkon-PV-Anlagen
Errichtung von Balkon-PV-Anlagen
Benötigt man für die Errichtung einer Balkon-PV-Anlage die Zustimmung des Vermieters oder der Wohnungseigentümergemeinschaft?
In der Regel ist die Zustimmung des Vermieters erforderlich (vgl. § 554 BGB). Es liegt allerdings ein Regierungsentwurf vom 13.10.2023 für eine Gesetzesänderung vor, nach der Mieter vom Vermieter die Zustimmung zur Errichtung und zum Betrieb von Balkon-PV-Anlagen verlangen können. Eine erste Beratung zu diesem Gesetzesvorhaben fand am 18.01.2024 im Bundestag statt. In diesem Zuge soll auch eine entsprechende Anpassung im § 20 WEG erfolgen, wonach der Wohnungseigentümer die Zustimmung zur Errichtung und zum Betrieb von Balkon-PV-Anlagen verlangen kann. Wegen der Einzelheiten wenden Sie sich bei Bedarf bitte an kompetente Stellen.