Antwort FAQ Balkon-PV-Anlagen
Zubau / mehrere Anlagen
Wo genau liegt der Netzverknüpfungspunkt für Balkon-PV-Anlagen?
Die Bestimmung des genauen Netzverknüpfungspunktes erfolgt zwar stets im Einzelfall (vgl. § 8 Abs. 1 Satz 1 EEG). Bei Balkon-PV-Anlagen gilt jedoch in aller Regel der Netzverknüpfungspunkt des Grundstücks, auf dem sich die Anlage befindet, als gesetzlicher Netzverknüpfungspunkt (vgl. § 8 Abs. 1 Satz 2 EEG). Somit erfolgt die Netzverknüpfung üblicherweise über den „Hausanschluss“ an das „Hausnetz“.