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Antwort FAQ Balkon-PV-Anlagen

Erste Informationen zu Balkon-PV-Anlagen

Welche Vorteile bietet eine Balkon-PV-Anlage?

Bei den Vorteilen sollte man zwischen wirtschaftlichen und rechtlichen Aspekten unterscheiden: In wirtschaftlicher Hinsicht sorgt eine Balkon-PV-Anlage – wie auch andere PV-Anlagen – dafür, dass der Anlagenbetreiber weniger Strom aus dem Netz beziehen muss und somit seine Strombeschaffungskosten reduzieren kann. Ob diese Einsparungen die Anschaffungskosten für die Balkon-PV-Anlage aufwiegen, ist im Einzelfall durch den Anlagenbetreiber zu bewerten. In rechtlicher Hinsicht greifen für viele Balkon-PV-Anlagen seit dem 16.05.2024 Privilegierungen. Viele Privilegierungen gelten allerdings nur, wenn die Balkon-PV-Anlagen kumulativ

  • über eine installierte Leistung von höchstens 2 kW und eine Wechselrichterleistung von höchstens 800 VA (entspricht in etwa 800 Watt) verfügen,
  • hinter einer Entnahmestelle eines Letztverbrauchers betrieben werden und 
  • der Anlagenbetreiber auf eine finanzielle Förderung nach dem EEG verzichtet (sog. Veräußerungsform der unentgeltlichen Abnahme).


Konkrete Vorteile sind dann beispielsweise, dass kein Netzanschlussverfahren durchgeführt werden muss (sondern die Anlage nur beim Marktstammdatenregister registriert werden muss, vgl. § 8 Abs. 5a EEG) oder dass die Anlage bereits vor der Umrüstung auf einen Zweirichtungszähler angeschlossen werden kann (vgl. § 10a Abs. 3 EEG).

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