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Antwort FAQ Balkon-PV-Anlagen

Errichtung von Balkon-PV-Anlagen

Muss eine Balkon-PV-Anlage zwingend von einer Fachkraft in Betrieb gesetzt werden?

Aus Ziffer 5.5.3 der VDE-Anwendungsregel 4105 folgt, dass eine Inbetriebsetzung einer Balkon-PV-Anlage auch ohne Elektrofachkraft zulässig ist, wenn, vereinfacht ausgedrückt,

  • sie über eine Scheinleistung von höchstens 600 VA je Anschlussnutzeranlage verfügt (entspricht in etwa 600 Watt),
  • sie über eine bereits vorhandene, spezielle Energiesteckdose angeschlossen wird (sog. Wielandstecker) und
  • ein Zweirichtungszähler vorhanden ist.


Ist eine dieser Voraussetzungen (noch) nicht erfüllt, so muss die Inbetriebsetzung von einer Elektrofachkraft ausgeführt werden. Hier gilt es zu beachten, dass nach der VDE-Anwendungsregel 4105 ein Zweirichtungszähler verbaut sein muss, auch wenn nach § 10a Abs. 3 EEG der Einbau einer solchen Messeinrichtung für die Inbetriebnahme der Balkon-PV-Anlage entbehrlich ist. Die Elektrofachkraft installiert nicht nur die gesetzlich geforderte spezielle Energiesteckdose, sondern prüft unter anderem auch vorhandene Leitungen und Sicherungen auf ihre Tauglichkeit. Aus diesem Grund empfiehlt es sich, den Anschluss immer einer Fachkraft zu übertragen. Welche Änderungen durch den VDE konkret erfolgen werden, lässt sich derzeit noch nicht sagen.

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