Antwort FAQ Balkon-PV-Anlagen
Zubau / mehrere Anlagen
Müssen Balkon-PV-Anlagen für den Netzbetreiber fernsteuerbar sein?
In der Regel nein.
Balkon-PV-Anlagen hinter der Entnahmestelle eines Letztverbrauchers mit einer installierten Leistung von insgesamt bis zu 2 kW und mit einer Wechselrichterleistung von insgesamt bis zu 800 VA müssen für den Netzbetreiber nicht fernsteuerbar sein (vgl. § 9 Abs. 1 Satz 1 und Satz 3 EEG). Auf eine Zuordnung zur Veräußerungsform der unentgeltlichen Abnahme kommt es insoweit nicht an.
Alle anderen Balkon-PV-Anlagen müssen dagegen unter Umständen für den Netzbetreiber fernsteuerbar sein (vgl. § 9 EEG).