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Antwort FAQ Balkon-PV-Anlagen

Zubau / mehrere Anlagen

Müssen Balkon-PV-Anlagen für den Netzbetreiber fernsteuerbar sein?

In der Regel nein.

Balkon-PV-Anlagen hinter der Entnahmestelle eines Letztverbrauchers mit einer installierten Leistung von insgesamt bis zu 2 kW und mit einer Wechselrichterleistung von insgesamt bis zu 800 VA müssen für den Netzbetreiber nicht fernsteuerbar sein (vgl. § 9 Abs. 1 Satz 1 und Satz 3 EEG). Auf eine Zuordnung zur Veräußerungsform der unentgeltlichen Abnahme kommt es insoweit nicht an.

Alle anderen Balkon-PV-Anlagen müssen dagegen unter Umständen für den Netzbetreiber fernsteuerbar sein (vgl. § 9 EEG).

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