Antwort FAQ Balkon-PV-Anlagen
Ausblick
Ist für den Betrieb einer Balkon-PV-Anlage eine besondere Messeinrichtung erforderlich?
Für Zählpunkte von Balkon-PV-Anlagen mit einer installierten Leistung von insgesamt bis zu 2 kW und einer Wechselrichterleistung von insgesamt bis zu 800 VA, die hinter der Entnahmestelle eines Letztverbrauchers betrieben und die der Veräußerungsform der unentgeltlichen Abnahme zugeordnet werden, gilt nach § 10a Abs. 2 und Abs. 3 EEG das Folgende:
Es ist in jedem Fall ein Zweirichtungszähler erforderlich, also ein Zähler, der nicht nur misst, wieviel Strom aus dem Netz für die allgemeine Versorgung bezogen wird, sondern auch wieviel Strom in das Netz eingespeist wird.
Die Balkon-PV-Anlage darf bereits vor dem Einbau des Zweirichtungszählers betrieben werden.
Läuft ein Einrichtungs-Bezugszähler zeitweise „rückwärts“, gelten dessen Messwerte widerleglich als richtig.
Bei allen anderen Balkon-PV-Anlagen ist ein Zweirichtungszähler erforderlich. Die Privilegierungen der beiden oberen Bulletpunkte gelten dann allerdings nicht.