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Antwort FAQ Balkon-PV-Anlagen

Ausblick

Wer ist für den Einbau bzw. die Wartung des (Zweirichtungs-)Zählers zuständig?

Zuständig für Einbau, Betrieb und Wartung des (Zweirichtungs-)Zählers ist gemäß § 3 Abs. 2 Nr. 1 MsbG grundsätzlich der Messstellenbetreiber. Der grundzuständige Messstellenbetreiber ist dabei in der Regel der Netzbetreiber.

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