Antwort FAQ Balkon-PV-Anlagen
Ausblick
Wer ist für den Einbau bzw. die Wartung des (Zweirichtungs-)Zählers zuständig?
Zuständig für Einbau, Betrieb und Wartung des (Zweirichtungs-)Zählers ist gemäß § 3 Abs. 2 Nr. 1 MsbG grundsätzlich der Messstellenbetreiber. Der grundzuständige Messstellenbetreiber ist dabei in der Regel der Netzbetreiber.