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Antwort FAQ Balkon-PV-Anlagen

Ausblick

Wer trägt die Kosten für die erforderliche Messeinrichtung?

Die Kosten für die erforderliche(n) Messeinrichtung(en) hat der Anlagenbetreiber zu tragen (vgl. § 16 Abs. 1 EEG). Die Kosten, die der Messstellenbetreiber insoweit vom Anlagenbetreiber verlangen darf, sind jedoch durch die sog. Preisobergrenze gedeckelt. Die konkrete Preisobergrenze hängt vom Einzelfall ab, beträgt aber regelmäßig 20,- Euro pro Jahr.

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