Antwort FAQ Balkon-PV-Anlagen
Ausblick
Wer trägt die Kosten für die erforderliche Messeinrichtung?
Die Kosten für die erforderliche(n) Messeinrichtung(en) hat der Anlagenbetreiber zu tragen (vgl. § 16 Abs. 1 EEG). Die Kosten, die der Messstellenbetreiber insoweit vom Anlagenbetreiber verlangen darf, sind jedoch durch die sog. Preisobergrenze gedeckelt. Die konkrete Preisobergrenze hängt vom Einzelfall ab, beträgt aber regelmäßig 20,- Euro pro Jahr.