Antwort FAQ Balkon-PV-Anlagen
Netzanschluss von Balkon PV-Anlagen
Kann ich auf meinen finanziellen Förderanspruch verzichten?
Ja.
Der Verzicht (rechtlich korrekt: die Zuordnung der Anlage zur Veräußerungsform der unentgeltlichen Abnahme) erfolgt sogar automatisch, wenn der Anlagenbetreiber keine andere Veräußerungsform, wie z. B. die sog. Einspeisevergütung, wählt (vgl. § 3 Nr. 46a EEG i. V. m. § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und § 21c Abs. 1 Satz 3 EEG). Ein einmal erfolgter Verzicht muss aber nicht dauerhaft gelten; dem Anlagenbetreiber bleibt es nämlich unbenommen, nach einem erfolgten Verzicht z. B. in die Einspeisevergütung zu wechseln.