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Antwort FAQ Balkon-PV-Anlagen

Netzanschluss von Balkon PV-Anlagen

Welche Rechtsfolgen drohen bei Pflichtverstößen im Rahmen der EEG-Einspeisung?

Verstößt der Anlagenbetreiber gegen seine Pflichten aus dem EEG, kann er dazu verpflichtet sein, eine Strafzahlung an den Netzbetreiber zu leisten. Die Strafzahlung beträgt dabei im Grundsatz 10,- Euro pro Kalendermonat des Verstoßes pro kW Leistung der Anlage (vgl. § 52 EEG). Ggf. liegt auch strafbares Verhalten vor.

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