Antwort FAQ Balkon-PV-Anlagen
Netzanschluss von Balkon PV-Anlagen
Welche Rechtsfolgen drohen bei Pflichtverstößen im Rahmen der EEG-Einspeisung?
Verstößt der Anlagenbetreiber gegen seine Pflichten aus dem EEG, kann er dazu verpflichtet sein, eine Strafzahlung an den Netzbetreiber zu leisten. Die Strafzahlung beträgt dabei im Grundsatz 10,- Euro pro Kalendermonat des Verstoßes pro kW Leistung der Anlage (vgl. § 52 EEG). Ggf. liegt auch strafbares Verhalten vor.