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Antwort FAQ Balkon-PV-Anlagen

Zähler / Messeinrichtung

Müssen Balkon-PV-Anlagen im Marktstammdatenregister registriert werden?

Grundsätzlich: Ja.

EEG-Anlagen sind grundsätzlich im Marktstammdatenregister zu registrieren (vgl. § 5 Abs. 1 Satz 1 MaStRV). Unter diese Registrierungspflicht fallen weiterhin ausdrücklich auch Balkon-PV-Anlagen (§ 8 Abs. 5a Satz 2 Halbsatz 1 EEG). Das gilt unabhängig davon, ob eine finanzielle Förderung nach dem EEG beansprucht wird. Registrierungspflichtig ist der jeweilige Anlagenbetreiber. Die Registrierungsfrist beträgt einen Monat ab Inbetriebnahme der EEG-Anlage (vgl. § 5 Abs. 5 Satz 1 MaStRV). Die Registrierung kann über das entsprechende Internetportal der Bundesnetzagentur erfolgen.

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