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Antwort FAQ Balkon-PV-Anlagen

Zähler / Messeinrichtung

Gibt es sonstige Mitteilungspflichten des Anlagenbetreibers gegenüber dem Netzbetreiber?

Das hängt vom Einzelfall ab. Nimmt der Anlagenbetreiber eine finanzielle Förderung nach dem EEG in Anspruch, muss der „übliche“ Netzanschlussprozess durchlaufen werden (s. o.) und es greifen jährlich wiederkehrende Mitteilungspflichten (vgl. § 71 EEG). Danach hat der Anlagenbetreiber dem Netzbetreiber im Wesentlichen mitzuteilen, wie viel Strom aus der Balkon-PV-Anlage im jeweiligen Vorjahr in das Netz für die allgemeine Versorgung eingespeist worden ist.

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