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Antwort FAQ Balkon-PV-Anlagen

Zähler / Messeinrichtung

Wie erfährt der Netzbetreiber von meiner Balkon-PV-Anlage?

Für die Balkon-PV-Anlagen, für die kein Netzanschlussprozess nach dem EEG erforderlich ist, gilt Folgendes: Nach Registrierung der Anlage im Marktstammdatenregister durch den Anlagenbetreiber fordert die Bundesnetzagentur den Netzbetreiber automatisch zur Prüfung der im Marktstammdatenregister eingetragenen Daten auf (§ 13 Abs. 1 Satz 2 MaStRV). Darüber erhält der Netzbetreiber Kenntnis von der Anlage.

Für alle übrigen Balkon-PV-Anlagen ist der Netzanschlussprozess nach dem EEG durchzuführen. Dieser beginnt damit, dass der Anlagenbetreiber gegenüber dem Netzbetreiber ein Netzanschlussbegehren äußert. Darüber erhält der Netzbetreiber Kenntnis von der Anlage.

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