Antwort FAQ Balkon-PV-Anlagen
EEG-Förderung
Ist mit weiteren Änderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen zu rechnen?
Ja, es dürfte zukünftig weitere Veränderungen an den rechtlichen Rahmenbedingungen für Balkon-PV-Anlagen geben. Der VDE überarbeitet derzeit die VDE-Anwendungsregel 4105. Teil der Anpassungen sollen unter anderem Vereinfachungen der Anforderungen für Kleinsterzeugungsanlagen sein, wozu mit großer Wahrscheinlichkeit auch Balkon-PV-Anlagen gehören dürften.
Zudem erarbeitet der VDE eine Produktnorm für Balkon-PV-Anlagen (DIN VDE 0126-95 (VDE V 0126-95)), mit der – nach Aussage des VDE – die Einspeiseleistung von Balkon-PV-Anlagen auf 800 VA angehoben werden und die Möglichkeit geschaffen werden soll, den Anschluss der Balkon-PV-Anlage über einen Schutzkontaktstecker an eine herkömmliche Haushaltssteckdose herzustellen. Die Veröffentlichung soll noch im Jahr 2024 erfolgen.
Erleichterungen im Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht für Balkon-PV-Anlagen wurden mit dem Solarpaket I noch nicht umgesetzt. Es liegt allerdings ein Regierungsentwurf vom 13.10.2023 für eine Gesetzesänderung im BGB vor, nach der Mieter von den Vermietern / Wohnungseigentümergemeinschaften die Zustimmung zur Errichtung und zum Betrieb von Balkon-PV-Anlagen verlangen können sollen. Eine erste Beratung zu diesem Gesetzesvorhaben fand am 18.01.2024 im Bundestag statt.
Diese Änderungen sind jedoch bislang nicht in Kraft getreten.