Antwort FAQ Balkon-PV-Anlagen
Erste Informationen zu Balkon-PV-Anlagen
Was gilt, wenn eine PV-Anlage die Leistungsgrenze einer Balkon-PV-Anlage überschreitet?
Die Errichtung und der Betrieb einer oder mehrerer PV-Anlagen, die die vorstehenden Leistungsgrenzen des EEG überschreiten (maximal 2 kWp installierte Leistung und 800 VA Wechselrichterleistung), ist nicht per se unzulässig. Auch verliert eine Balkon-PV-Anlage dadurch nicht per se den Status eines „Steckersolargeräts“, da dieser Status nicht an die Einhaltung bestimmter Leistungsgrenzen geknüpft ist. Jedoch können bei Überschreitung der Leistungsgrenzen verschiedene Erleichterungen des EEG (z. B. Verzicht auf den gesetzlichen Netzanschlussprozess) nicht mehr in Anspruch genommen werden.
Auch die Errichtung und der Betrieb einer PV-Anlage mit einer Leistung von mehr als 600 VA im Anwendungsbereich der VDE-Anwendungsregel 4105 ist nicht per se unzulässig. Allerdings können in einem solchen Fall die Erleichterungen aus der VDE-Anwendungsregel 4105 (im Wesentlichen: Inbetriebsetzung auch ohne Elektrofachkraft) nicht mehr in Anspruch genommen werden (vgl. Ziffer 5.5.3 der VDE-Anwendungsregel 4105). Es gelten dann also die Vorgaben der VDE-Anwendungsregel 4105 ohne Erleichterungen.