Antworten FAQ § 14a EnWG
Rechtlich / Zivilrechtlicher Vertrag
Wieso sollte ein Betreiber einer steuVE eine Vereinbarung abschließen, die den Netzbetreiber dazu berechtigt, den Strombezug einer steuVE zu dimmen?
Das Gesetz sieht in § 14a Abs. 1 Satz 1 EnWG vor, dass (zwingend) eine Vereinbarung zwischen dem Netzbetreiber und dem Betreiber einer steuVE abgeschlossen werden muss, die inhaltlich (nur) die materiellen Vorgaben der Festlegungen abbildet. Die Bundesnetzagentur sieht einen sog. Kontrahierungszwang vor, der sowohl den Netzbetreiber als auch den Betreiber einer steuVE auf den Abschluss der vertraglichen Grundlage verpflichtet. Ohne solch eine Vereinbarung ist ein Netzanschluss einer steuVE und ihre Nutzung nach dem 31.12.2023 nicht möglich. Eine abgeschlossene § 14a-Vereinbarung ist auch Voraussetzung dafür, dass der Betreiber einer steuVE den Vorteil der Netzentgeltreduzierung beanspruchen kann.