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Antworten FAQ § 14a EnWG

Vorteile durch Netzentgeltreduzierung / Netzentgeltreduzierung

Kann der Betreiber einer steuVE zwischen den Modellen wechseln?

Ja, ein Wechsel der Module durch den Betreiber einer steuVE ist unter Einhaltung der für die Anwendung der Module genannten Voraussetzungen möglich.

Sowohl der Lieferant des Betreibers einer steuVE als auch Netzbetreiber müssen Kenntnis von dem Wunsch eines Modulwechsels erhalten. Hinsichtlich des Zeitpunkts des Wirksamwerdens eines Modulwechsels gilt, dass ein rückwirkender Wechsel nicht möglich ist. Der Modulwechsel ist in die Zukunft gerichtet und erfolgt frühstens zum Zeitpunkt der Mitteilung an den Netzbetreiber und den Lieferanten. Einen konkreten Zeitpunkt nennt die Festlegung allerdings nicht. Aus den Vorgaben der Marktkommunikation folgt, dass im Falle der Bestellung des Lieferanten im Namen für den Besteller der Bestellprozess innerhalb von zwei Werktagen abzuwickeln ist. Erfolgt die Bestellung durch den Betreiber einer steuVE direkt, ist kein bestimmter Bearbeitungszeitraum festgelegt. Eine Stammdatenänderung vom Netzbetreiber an den Lieferanten hat nach den Vorgaben der GPKE sofort nach Kenntnisnahme einer solchen zu erfolgen.

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