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Antworten FAQ § 14a EnWG

Voraussetzungen / Hintergrund, Sinn, Zweck und Anwendungsbereich

Seit wann sind die Neuregelungen verbindlich anzuwenden?

Die konkretisierenden Vorgaben der Bundesnetzagentur zu § 14a EnWG sind seit dem 01.01.2024 verbindlich.

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