Antworten FAQ § 14a EnWG
Voraussetzungen / Hintergrund, Sinn, Zweck und Anwendungsbereich
Seit wann sind die Neuregelungen verbindlich anzuwenden?
Die konkretisierenden Vorgaben der Bundesnetzagentur zu § 14a EnWG sind seit dem 01.01.2024 verbindlich.