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Antworten FAQ § 14a EnWG

Allgemeine Informationen / Voraussetzungen und Durchführung der netzorientierten Steuerung

Wonach richtet sich die Ausstattung der Messtelle mit den erforderlichen Mess- und Steuerungseinrichtungen?

Die Abwicklung der Ausstattung der steuVE mit den erforderlichen Mess- und Steuerungseinrichtungen richtet sich insbesondere nach den Vorschriften des EnWG und des MsbG. Der Einbau der erforderlichen Mess- und Steuerungstechnik stellt eine Standardleistung des grundzuständigen Messstellenbetreibers gemäß § 29 Abs. 1 Nr. 2 a) MsbG dar. Der Zeitpunkt der Ausstattung hängt vom Rolloutfahrplan des grundzuständigen Messstellenbetreibers ab. Er hat dabei die gesetzlichen Vorgaben des § 45 MsbG zu beachten, der bestimmte Quoten für die Installation der Mess- und Steuerungstechnik vorgibt. Alternativ kann der Betreiber der steuVE einen wettbewerblichen Messstellenbetreiber beauftragen. 

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