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Antworten FAQ § 14a EnWG

Allgemeine Informationen / Voraussetzungen und Durchführung der netzorientierten Steuerung

Kann ein Netzbetreiber von Steuerungshandlungen absehen?

Nein. Aufgrund der Systemverantwortlichkeit der Netzbetreiber sind diese nicht nur berechtigt, sondern auch verpflichtet, im Falle einer drohenden Überlastung des Netzes Maßnahmen zu ergreifen, die der Überlastung entgegenwirken. Dies umfasst auch die Durchführung von Steuerungshandlungen, die geeignet und erforderlich sind, um der Überlastung entgegenzuwirken.

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