Verbrauchsmessgeräte und Messgeräte, die im geschäftlichen Verkehr eingesetzt werden, müssen für den Markt zugelassen und entsprechend gekennzeichnet sein. Dies geschieht in Europa durch die Konformitätserklärung des Herstellers und der Kennzeichnung gemäß der Messgeräte-Richtlinie (2014/32/EU) mit CE und „M“, der Jahresbezeichnung und der benannten Stelle, die die Prüfungen begleitet hat.
Wir unterstützen Sie mit:
Kommen Sie gerne auf uns zu.