Bezirksschornsteinfeger finden
Aufgaben des Bezirksschornsteinfegers
und Tätigkeiten der Kaminkehrer
Seit 1. Januar 2013 müssen verschiedene Kaminkehrer-Tätigkeiten nicht mehr zwingend vom Bezirksschornsteinfeger durchgeführt werden.
Nur für hoheitliche Tätigkeiten ist weiterhin der Bezirksschornsteinfeger zuständig.
Dazu zählen:
- die Sicherheitsprüfung der Feuerungsanlage (aller Feuerstätten und Schornsteine in gesamter Länge)
- die Überprüfung der Betriebs- und Brandsicherheit
- die Bauabnahmen neuer Feuerstätten und Schornsteine
- die Durchführung von behördlich angeordneten Ersatzvornahmen
- die Erstellung des sogenannten Feuerstättenbescheids
Alle weiteren Tätigkeiten (wie zum Beispiel Messen oder Kehren) sind dagegen nicht hoheitlich und können an jeden qualifizierten Schornsteinfegerbetrieb vergeben werden.
Datenschutz
Die Stadtwerke Ulm/Neu-Ulm Netze GmbH veröffentlicht in diesem Verzeichnis personenbezogenen Daten zu dem folgenden Zweck und auf folgender Rechtsgrundlage: Zurverfügungstellung einer Übersicht über zuständige Bezirksschornsteinfeger auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 lit. f) DS-GVO.
Widerspruchsrecht:
Die genannten Bezirksschornsteinfeger können der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten gegenüber der Stadtwerke Ulm/Neu-Ulm Netze GmbH widersprechen. Die Stadtwerke Ulm/Neu-Ulm Netze GmbH wird die personenbezogenen Daten im Falle eines Widerspruchs nicht mehr für die Übersicht verarbeiten und die Daten löschen. Der Widerspruch ist zu richten an: Stadtwerke Ulm/Neu-Ulm Netze GmbH, Karlstraße 1-3, 89073 Ulm, Telefon 0731 166-2830, E-Mail netzanschluss@ulm-netze.de, Telefax 0731 166-1999.