Balkon-PV-Anlagen
Die kleinen steckerfertigen PV-Anlagen oder auch Mini-PV-Anlagen sind im Trend. Hier finden Sie viele wichtige Informationen und Antworten auf Ihre Fragen.
Strom aus der Mini-PV-Anlage
Eine Mini-PV-Anlage oder Balkon-PV-Anlage funktioniert technisch wie eine große Photovoltaikanlage für´s Hausdach. Solarzellen erzeugen elektrische Energie aus einem Teil der Sonnenstrahlung. Diese Energie in Form von Gleichstrom, wandelt ein Wechselrichter dann in Wechselstrom um, der anschließend in das Stromnetz des Hauses eingespeist werden kann. Lediglich der Anschluss dieser kleinen Anlagen unterscheidet sich zu dem Anschluss bei einer großen PV-Anlage für das Hausdach.
Mini-, Balkon-, Plug-in-, PV-Anlage
Soll eine Mini-Solaranlage an den Endstromkreis angeschlossen werden, empfehlen wir, dass eine Elektrofachkraft mit Kenntnissen in der Gebäudeinstallation und PV-Anlagentechnik prüft, ob die Stromleitung für eine Stromeinspeisung ausgelegt ist. Die entsprechenden Anforderungen an die Leitungsdimensionierung, Anschlussart und Schutzeinrichtungen sind in der Vornorm DIN VDE V 0100-551-1 (VDE V 0100-551-1) aufgeführt.
Unter Umständen ist es erforderlich, die vorhandene Sicherung auszutauschen. Wird eine Sicherung verwendet, die nicht für die Stromeinspeisung ausgelegt ist, können Überlastung und ein Brand die Folge sein. Bei einer normgerechten Installation besteht grundsätzlich keine Brandgefahr.
Die Beauftragung eines Elektrikers ist nicht erforderlich, wenn die steckerfertige PV-Anlage über eine Gesamtleistung von max. 600 Watt verfügt und über eine Energiesteckvorrichtung angeschlossen wird.
Um sicher zu gehen, dass Ihre Anlage für den Betrieb einer steckerfertigen PV-Anlage geeignet ist, lassen Sie diese vorab über einen, bei einem Versorgungsunternehmen eingetragenen, Elektroinstallateur überprüfen.
Vor Inbetriebnahme einer Mini-PV-Anlage besteht gemäß der Niederspannungsanschlussverordnung und der VDE Anwendungsregel „Erzeugungsanlagen am Niederspannungsnetz“ (VDE-AR-N 4105), eine Anmeldepflicht beim zuständigen Netzbetreiber. Die Neufassung der Norm ermöglicht eine vereinfachte Inbetriebnahme von steckerfertigen PV-Anlagen unter festgelegten Bedingungen.
Ihr Zähler wird in einen 2-Richtungs-Zähler gewechselt.
Treten beispielsweise Netzrückwirkungen auf, die sich unter Umständen auf benachbarte Netzkunden auswirken, erleichtert die Kenntnis über vorhandene Mini-Solaranlagen dem Netzbetreiber die Suche nach der Ursache und beschleunigt die Problembehebung.
Weiterhin ist festgelegt, dass Verbraucher*innen ihre Mini-PV-Anlagen über das Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur registrieren müssen.
Mehr Informationen des DKE (Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e.V.) zur Nachhaltigkeit von Mini-PV-Anlagen finden Sie hier.
Einen Leitfaden des DKE zu Mini-PV-Anlagen finden Sie hier.
Kundenservice Eigenerzeugungsanlagen
- Stadtwerke Ulm/Neu-Ulm Netze GmbH