Häufige Fragen (FAQ) - Netzanschluss
- Was ist ein Netzanschluss?
- Was kostet ein Netzanschluss?
- Wie sollte die Netzanschlussleitung verlaufen?
- Was muss ich bei der Bauplanung beachten?
- Wer legt die Leitungsführung fest?
- Dürfen Hausanschlussleitungen überbaut werden?
- Was ist beim Tiefbau zu beachten?
- Ab wann können die Hausanschlüsse ins Gebäude verlegt werden?
- Wie muss der Netzanschlussraum beschaffen sein?
- Was ist bei der Abdichtung der Kellerwand zu beachten?
- Welche baulichen Voraussetzungen sind erforderlich?
- Welche Unterlagen benötigen wir von Ihnen?
Was ist ein Netzanschluss?
Er ist sozusagen die „Lebensader“ Ihres Hauses, Ihre Verbindung zum öffentlichen Verteilungsnetz. Über einen Netzanschluss haben Sie die Möglichkeit Ihr Gebäude an die Versorgungsnetze Strom, Erdgas, Trinkwasser, Wärme und Telekommunikation anzuschließen. Jeder Netzanschluss kann einzeln vorgenommen werden. Deutliche Vorteile bietet aber eine Mehrspartenhauseinführung, bei der für alle Anschlüsse nur eine Öffnung ins Gebäude benötigt wird.
Was kostet ein Netzanschluss?
Die Kosten für Ihren Netzanschluss werden von drei Faktoren bestimmt:
Baukosten
Die Baukostenzuschüsse sind die anteiligen Kosten, die für die Erstellung der Verteilungsanlagen und des vorgelagerten Verteilungsnetzes anfallen. Sie hängen vom Baugebiet und der beantragten Leistung ab.
Grundbetrag
Der Grundbetrag deckt die Aufwendungen für den öffentlichen Bereich und die Hauseinführung ab. Die Höhe hängt von der beauftragten Leistung und der Ausführung der Tiefbauarbeiten ab. Bei gemeinsamer Verlegung mehrerer Medien-Leitungen, ermäßigt sich der Preis der Stadtwerke Ulm/Neu-Ulm Netze GmbH.
Kosten für die Leitungslänge auf dem privaten Grundstück
Die Kosten für die Leitungslänge auf dem privaten Grundstück ergeben sich aus dem Meterpreis, von der Grundstücksgrenze bis zur Hauseinführungsstelle. Die Höhe des Betrages hängt dabei von der beantragten Leistung, der Ausführung der Tiefbauarbeiten und der Oberflächenbeschaffenheit des Grundstücks ab.
- Preisblatt Stromanschluss (Ergänzende Bedingungen NAV) ab 01.01.2026 151.7 KB pdf
- Preisblatt Erdgasanschluss (Ergänzende Bedingungen NDAV) ab 01.01.2026 139.9 KB pdf
- Preisblatt Anschluss Baustrom und Bauwasser ab 01.01.2026 107.9 KB pdf
- Preisblatt Mehrspartenhauseinführung ab 01.01.2026 119.4 KB pdf
- Preisblatt Trinkwasseranschluss (Ergänzende Bedingungen AVBWasserV) ab 01.01.2026 143.7 KB pdf
- Preisblatt Wärme TAB ab 01.01.2026 132.5 KB pdf
Wie sollte die Netzanschlussleitung verlaufen?
1. Der Verlauf der Netzanschlussleitungen sollte so geplant werden, dass die Leitungsstraße gradlinig verläuft.
2. Netzanschlussleitungen dürfen nicht überbaut werden.
3. Leitungen dürfen nicht im Arbeitsraum verlegt werden.
4. Wichtig ist zu prüfen, ob auch hier schon vorverlegte Anschlüsse vorliegen. Nutzen Sie dazu unsere Leitungsauskunft.
Hinweis: Um sicher zu gehen, dass es später keine Schwierigkeiten mit den Netzanschlussleitungen gibt, sollten diese in Abstimmung mit der Stadtwerke Ulm/Neu-Ulm GmbH geplant und verlegt werden.
Was muss ich bei der Bauplanung beachten?
Ein Hausanschlussraum nach DIN 18012 muss vor Herstellung der Anschlüsse fertig sein. Er muss abschließbar, frostfrei und leicht begehbar sein. Der Hausanschlussraum sollte sich möglichst nahe der straßenseitig gelegenen Hauswand befinden, damit die Anschlussleitungen für Sie kostengünstiger erstellt werden können.
Wer legt die Leitungsführung fest?
Den Verlauf der Hausanschlussleitungen legen die Fachleute der Stadtwerke Ulm/Neu-Ulm Netze fest. Ihre Wünsche werden dabei natürlich so weit wie möglich berücksichtigt. Auf keinen Fall dürfen die Hausanschlussleitungen überbaut werden. Sollten Sie Probleme mit der Außengestaltung Ihres Grundstückes haben, sprechen Sie uns bitte an, um Sicherheitsrisiken zu vermeiden. Bei der Herstellung der Anschlüsse muss Baufreiheit gewährleistet sein, es dürfen sich also keine Gerüste, Bauschutt, Container o. ä. auf der Trasse befinden.
Grundsätzlich ist die Trassenführung im Vorfeld der Planung mit uns abzustimmen. Gerne berücksichtigen wir Ihren Wunsch hinsichtlich der gewünschten Trasse und der Einführungsstelle, sofern diese technisch und wirtschaftlich darstellbar ist. Die Stadtwerke Ulm/Neu-Ulm Netze behalten sich vor, in besonderen Fällen, die Hausanschlüsse mittels Wasserschacht bzw. Gaszählerschrank unmittelbar nach der Grundstücksgrenze (auf Privatgrund) zu erstellen, um hohe Unterhaltungskosten für die Stadtwerke Ulm/Neu-Ulm Netze, zu vermeiden.
Dürfen Hausanschlussleitungen überbaut werden?
Dürfen Hausanschlussleitungen überbaut werden?
Die Hausanschlussleitungen dürfen zu keinem Zeitpunkt überbaut oder mit Gehölzen bepflanzt werden.
Planen Sie die Trasse der Versorgungsleitungen unter dem Aspekt, dass sich im Bereich der Leitungen später keine Überbauungen (z. B. Garagen, Außentreppen, Gartenlauben und Teichanlagen) oder Überpflanzungen (Hecken in Längsrichtung) befinden dürfen.
Was ist beim Tiefbau zu beachten?
Nach DIN 4124
Die Versorgungsleitungen befinden sich meist in der Straße oder im Gehweg. Sie müssen dort freigeschachtet werden, damit die Netzanschlüsse für Ihr Gebäude angeschlossen werden können.
Ab wann können die Hausanschlüsse ins Gebäude verlegt werden?
Vor Beginn der Arbeiten müssen der Anschlussraum abschließbar und die Wände für die Montage fertig hergerichtet sein. Widrige Witterungseinflüsse wie z. B. dauerhafte Temperatur unter + 5 Grad Celsius, bei der keine Verarbeitung der Materialien möglich ist, oder Behinderungen durch Dritte, die wir nicht zu vertreten haben, können die Ausführung der Arbeiten verzögern.
- Bei Ausführung der Tief- und Oberflächenarbeiten durch den Kunden ist vorab eine Abstimmung mit der Stadtwerke Ulm/Neu-Ulm Netze GmbH notwendig.
- Die Grabendimensionen für Netzanschlussleitungen sind im Vorfeld mit der Stadtwerke Ulm/Neu-Ulm Netze GmbH abzustimmen.
- Das ausgehobene Erdreich ist nur auf einer Seite mit einem Abstand von mindestens 0,60m vom Grabenrand (lastfreier Raum) abzulagern, damit Montagefreiheit vorhanden ist. Die Grabensohle ist unmittelbar vor der Rohrlegung zu säubern.
- Für die Eigenleistung des Anschlussnehmers übernimmt die Stadtwerke Ulm/Neu-Ulm Netze GmbH keine Haftung.
Versorgungsarten Grabentiefe (m) Grabenbreite (m) Gas 0,90 0,40 Wasser 1,1 0,60 Gas und Wasser 1,1 0,60 Strom 0,70 0,30 Gas und Strom 0,90 0,40 Wasser und Strom 1,1 0,60 Gas, Wasser und Strom 1,1 0,60
Wie muss der Netzanschlussraum beschaffen sein?
Die Anforderungen an einen Netzanschlussraum basieren auf der DIN-Norm DIN 18012 und variieren je nach Art des Gebäudes und des Anschlusses.
Die Räume müssen trocken, belüftet, frostfrei und nicht über 30 Grad Celsius warm sein. Wenn möglich, sollte der Raum zur Straße hin liegen, denn je kürzer die Leitungslänge, desto geringer die Kosten.
Schemata Netzanschlussraum für Ein- und Zweifamilienhäuser:
Schemata Netzanschlussraum für Mehrfamilienhäuser:
Achten Sie darauf, dass der Netzanschlussraum jederzeit für unsere Mitarbeiter, für Anschlussnehmer und Anschlussnutzer zugänglich ist, um Ablesung, Kontrolle und Wartung zu gewährleisten. Der Raum muss mit dem Hinweis „Netzanschluss- und Zählerraum“ gekennzeichnet sein. Ansonsten gelten die gleichen Empfehlungen wie für Ein- und Zweifamilienhäuser.
Was ist bei der Abdichtung der Kellerwand zu beachten?
Kellerräume sind erdberührte Gebäudebereiche und somit anfällig für Wasserschäden.
Um solche Schäden am Bauwerk zu vermeiden, regelt dies die DIN 18195-6. Bitte setzen Sie sich so früh wie möglich - am besten noch vor Baubeginn - mit uns in Verbindung, wenn Ihr Gebäude eine Abdichtung nach DIN 18195-6 benötigt.
Welche baulichen Voraussetzungen sind erforderlich?
- Der Netzanschlussraum oder das ganze Gebäude sollte abschließbar sein, um Manipulationen zu vermeiden
- Die Wände für die Netzanschlüsse sollten bereits verputzt sein
- Alle Leitungen sollten in einer Trasse verlegt werden
- Die Trasse muss frei sein. Wichtig: Stellzeiten des Baugerüstes beachten
- Denken Sie daran, alle Anmeldungen rechtzeitig online zu stellen (mindestens 6 Wochen vor der gewünschten Ausführung)
Welche Unterlagen benötigen wir von Ihnen?
Folgende Unterlagen benötigen wir vor der Zählersetzung von Ihnen:
- Online-Anmeldung für die Ausführung von Erdgas-, Trinkwasser-, Strom- oder Wärme-Anlagen (von Ihrem Installateur )
- Schriftliche Anmeldung für die Ausführung einer Erdgasanlage mit Erdgas-Schemaskizze (von Ihrem Installateur)
- Schriftliche Fertigmeldung der Erdgas-, Trinkwasser- und Elektro-Installation (von Ihrem Installateur)
Alle Unterlagen werden von Ihrem Installationsunternehmen eingereicht. Unsere Mitarbeiter vereinbaren dann einen Termin mit Ihrem Installateur für die Zählersetzung. Bitte beachten Sie, dass für die Inbetriebsetzung der Erdgasanlage eine Abstimmung mit dem Bezirksschornsteinfeger erforderlich ist.
Kundenservice Netzanschluss
- Stadtwerke Ulm/Neu-Ulm Netze GmbH
- Tel. erreichbar: Mo. - Do. 9.00 – 14.00 Uhr | Fr. 9.00 – 12.00 Uhr