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Anschluss Strom

Zuverlässige Stromversorgung

Aus unserer modernen Welt ist Strom nicht mehr wegzudenken. Er beleuchtet Ihr Haus, bringt Ihre Elektrogeräte zum Laufen, macht Ihr Leben komfortabel. Die Stadtwerke Ulm/Neu-Ulm Netze GmbH sorgt für eine zuverlässige Stromversorgung, Tag und Nacht.

Anmeldung zum Stromanschluss

Über die Anmeldung zum Stromanschluss können Sie einen Neuanschluss oder eine Anschluss- beziehungsweise Anlagenveränderung beantragen.

Zur Online-Anmeldung

Netzbetreiber-Informationen

Netzbetreibernummer 000645
BDEW Codenummer 9900645000004
Regelzone - EIC Bilanzierungsgebiet - EIC
Regelzone TransnetBW 10YDE-ENBW-----N 11YW-SWU-------2
Regelzone Amprion 10YDE-RWENET---I 11YR00000003724A

Karte Netzgebiet

Die Stadtwerke Ulm/Neu-Ulm Netze GmbH ist Betreiber des Stromnetzes in folgenden Konzessionsgebieten - gültig ab 01.07.2021:

Netzgebiet Strom

Konzessionsgebiete

Kommune Postleitzahlbereich Regelzone Grundversorger ab 01.01.2022
Ulm 890XX TransnetBW SWU Energie GmbH
Blaustein 89134 TransnetBW Stadtwerke Blaustein GmbH
Elchingen 89275 TransnetBW EnBW Ostwürttemberg DonauRies AG
Herbechtingen 89542 TransnetBW EnBW Ostwürttemberg DonauRies AG
Hermaringen 89568 TransnetBW Gemeindewerke Hermaringen GmbH
Neu-Ulm 8923X Amprion SWU Energie GmbH
Niederstotzingen 89168 TransnetBW EnBW Ostwürttemberg DonauRies AG
Senden 89250 Amprion SWU Energie GmbH
Testgebiete Hittistetten und Einsingen

PV-Anlagen

Alle Informationen zur Anmeldung Ihrer Stromerzeugungsanlage und der Registrierung im Marktstammregister finden Sie hier.

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Elektrische Ladestationen

Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge jeder Größe sind beim zuständigen Netzbetreiber anmeldepflichtig und bei höheren Leistungen sogar zustimmungspflichtig. Es gelten folgende Grenzen für Ladeeinrichtungen am Netzanschluss:

Ladeeinrichtung anmeldepflichtig zustimmungspflichtig
Summenbemessungsleistung ≤ 12 kVA ja nein
Summenbemessungsleistung > 12 kVA ja ja

Beispiel 1:
Wird zu einer am Netzanschluss vorhandenen Ladeeinrichtung mit 11 kVA eine weitere mit 11 kVA installiert, beträgt die Summenbemessungsleistung 22 kVA.
Die zweite Ladeeinrichtung ist anmelde- und zustimmungspflichtig.

Beispiel 2:
Wird zu einer am Netzanschluss vorhandenen Ladeeinrichtung mit 11 kVA eine weitere mit 11 kVA installiert und durch ein Leistungsmanagement auf eine maximale Netzentnahmeleistung von insgesamt 11 kVA begrenzt, beträgt die Summen-bemessungsleistung der beiden Ladeeinrichtungen 11 kVA.
Die zweite Ladeeinrichtung ist nur anmeldepflichtig.
Beträgt die Summe der max. Netzentnahmeleistung von Ladeeinrichtungen am Netzanschluss (Summenbemessungsleistung) mehr als 100 kW, gelten gemäß unserer Technischen Anschlussbedingungen (TAB) weitere Anforderungen (z.B. Fernsteuerung).

Vereinfachtes Anmeldeverfahren bis 11 kW (12 kVA) Gesamtleistung am Netzanschluss durch den Kunden

  • Es handelt sich um eine mobile Ladeeinrichtung mit Steckverbindung (z.B. CEE-Drehstromstecker).
  • Die Ladeeinrichtung wird über den bestehenden Zähler abgerechnet. Ein Umbau der Zähleranlage ist nicht notwendig.
  • Die zusätzlich erforderliche Leistung ist über den bestehenden Netzanschluss, sowie die vorhandene Zähleranlage und die installierte Steckverbindung möglich.
  • Ihre elektrische Installation ist auf dem aktuellen Stand der Technik (speziell im Hinblick auf die Ladeeinrichtung).
  • Die Ladeeinrichtung muss über eine DC-Fehler-Erkennung verfügen.
  • Eine Steuerung der Ladeeinrichtung durch den Netzbetreiber (§14a EnWG) ist nicht vorgesehen.
  • Ich habe die entsprechenden Vollmachten des Grundstückseigentümers sowie aller beteiligten Personen.
  • Die Stadtwerke Ulm/Neu-Ulm Netze GmbH ist berechtigt, auf Bedarf die Vollmachten schriftlich einzufordern.
  • Das technische Datenblatt Ihrer Ladesäule wird zur Anmeldung benötigt.

Anmeldeverfahren ohne Leistungsbegrenzung

Bei einer Gesamtleistung mit mehr als 11 kW erfolgt die Anmeldung zwingend durch den beauftragten Elektriker beim Verteilnetzbetreiber. Dieser prüft die Aus- und Belastung im entsprechenden Verteilnetz. In der Regel erhält der Betreiber einen positiven Bescheid und kann die Ladeeinrichtung in Betrieb nehmen.

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Freileitungsisolierung

Wir versorgen Sie über eine oberirdische nicht-isolierte Freileitung mit Strom und es stehen Arbeiten auf Ihrem Dach an? Um die Sicherheit – eine zufällige Berührung mit gravierenden Folgen ist schnell passiert – zu gewährleisten, muss Ihre Freileitung vorübergehend isoliert werden. Dazu bieten wir folgende Dienstleistungen an:

Es kann sowohl der/die Eigentümer*in wie auch ein Dienstleister (z.B. Dachdecker*in) die Isolierung einer Niederspannungs-Freileitung beauftragen. Dabei ist immer der Beauftragende auch der/die Rechnungsempfänger*in.

Vor Beauftragung der Freileitungsisolierung als Dienstleister ist auf jeden Fall die Genehmigung des Eigentümers/der Eigentümerin einzuholen.

Wie ist der Ablauf?
Sie beauftragen uns mit der Isolierung der Niederspannungs-Freileitung online: www.ulm-netze.de/netzportal

Fügen Sie bitte ein Übersichtsbild / Foto Ihres Daches und Dachständer bei.
Nach Beendigung des Bestellvorgangs erhalten Sie eine Bestätigungsmail und eine Auftragsbestätigung an Ihre eingegebene E-Mail-Adresse.
Wir kontaktieren Sie, um einen Termin mit Ihnen abzustimmen.
Vorlaufzeit von zwei Wochen ab Auftragserteilung. Schlechtes Wetter kann die Ausführung verzögern.

Nach Durchführung der Isolierung der Niederspannungs-Freileitung können Sie mit Ihren Arbeiten beginnen. Sie erhalten von uns eine Rechnung für die erbrachte Dienstleistung.
Nach Beendigung Ihrer Arbeiten bauen wir die Isolierung wieder zurück. Senden Sie uns hierzu eine E-Mail an Freileitungsisolation@ulm-netze.de

Sicherheitsrelevante Hinweise:

Für diese besonders sicherheitsrelevanten Arbeiten ist es wichtig, dass Sie Folgendes beachten:

  • Das von uns aufgebrachte Isoliermaterial bietet Ihnen keinen Schutz gegenüber mechanischen Beanspruchungen, wie sie während der Bauphase, z. B. durch unachtsames Berühren mit Baumaterial auftreten können. Halten Sie deshalb unbedingt den nötigen Abstand.
  • Die Isolierung darf nicht beschädigt und keinesfalls verschoben werden.
  • Freileitungsanschluss und die Hausanschlusssicherung müssen jederzeit zugänglich sein.
  • Ausstiegsluke in unmittelbarer Nähe des Freileitungsanschlusses. Alternativ: sichere Begehbarkeit über eine Dachleiter.
  • Ausreichende Festigkeit des Dachstuhls oder Anschlusswand bei Wandanschlüssen.
  • Das Isoliermaterial darf aus Sicherheitsgründen nur durch uns wieder entfernt werden.
  • Die Dachständer und Ankerbleche auf Ihrem Dach dürfen nicht beschädigt werden und sind von Ihnen wieder fachgerecht einzudecken. Entstandene Schäden an unseren Einrichtungen müssen wir Ihnen in Rechnung stellen.
  • Bitte beachten Sie, dass die Isolierung nur einen vorübergehenden Schutz gegen zufälliges Berühren der Freileitung bietet. Isolierungen werden deshalb für einen maximalen Zeitraum von drei Monaten angebracht, da eine Gewährleistung bzgl. Isolierungswirkung nach diesem Zeitraum nicht mehr gegeben ist.

Sie haben weitere Fragen? Wir beraten Sie gerne.

Hinweis zu Photovoltaikanlagen (PV) auf Wohnhäusern und Gebäuden mit Freileitungsanschlüssen

Entsprechend §8 der Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) ist der Dachständer ein Bestandteil der Betriebsanlagen des Netzbetreibers. Der Netzbetreiber ist für den Neubau, Unterhalt und die Erneuerung aller zugehörigen Bauteile verantwortlich. Aus diesem Grund muss die Zugänglichkeit zum Dachständer auf und unter dem Dach gewährleistet sein.

Bei der Montage von PV-Modulen auf Dächern ist Folgendes zu beachten:
Die Normen bzgl. Sicherheitsabstände zwischen Dachträgern / Dachankern und einer Blitzschutzanlage sowie Dachständer / Dachanker und Erdungsanlagen für die PV-Anlage sind einzuhalten und die Zugänglichkeit zum Netzanschluss zu gewährleisten.

Die Sicherheitsabstände können mit folgenden Maßnahmen erreicht werden:
Im Radius von mindestens 0,5m um den Dachständer / Dachanker ist eine freie Standfläche, die nicht mit PV-Modulen bestückt ist, freizuhalten.
Der Weg zu dieser Standfläche ist über einen ausreichend breiten Korridor für eine Dachleiter zu gewährleisten.

Kosten für Isolierung und Verwahrungstausch

Die hier aufgeführten Kosten sind Netto-Preise!

Isolation 357,00 €
Verwahrung 166,00 €
Miete ab dem 2. Monat 22,00 €

Häufige Fragen (FAQ) - Strom

Noch Fragen? Schauen Sie in unseren FAQ.

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Kundenservice Netzanschluss

  • Stadtwerke Ulm/Neu-Ulm Netze GmbH