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Steuerbarkeitscheck

Gemäß §12 Abs. 2 EnWG sind wir verpflichtet, jährlich zu prüfen, ob Erzeugungsanlagen und Speicher zuverlässig durch den Netzbetreiber angesteuert werden können.

Steuerbarkeitscheck für Erzeugungsanlagen

Mit dem zunehmenden Ausbau erneuerbarer Energien wird immer mehr Strom in das Verteilnetz eingespeist. Damit das Stromnetz auch bei hohen Einspeisemengen zuverlässig funktioniert, muss sichergestellt werden, dass Erzeugungsanlagen bei Bedarf durch den Netzbetreiber steuerbar sind, beziehungsweise abgeschaltet werden können. 

Dazu ist nach §12 Abs. 2 EnWG eine jährliche Überprüfung der Steuerbarkeit der Anlagen durch den Netzbetreiber festgelegt. So lässt sich feststellen, ob Anlagen wie vorgesehen angesteuert werden können und ob die notwendigen Voraussetzungen für einen sicheren Netzbetrieb erfüllt sind. 

Die Durchführung des Funktionstests erfolgt entschädigungsfrei. Da es sich um eine gesetzliche Prüfung der technischen Voraussetzungen handelt, besteht kein Anspruch auf Erstattung von Einspeiseverlusten.

Welche Erzeugungsanlangen sind betroffen?

Für 2025 beschränkten sich die Tests auf Einspeiseanlagen mit einer Nennleistung ab 100 kW. Ab 2026 müssen folgende Anlagen getestet werden: 

  • Alle Erzeugungs- und Speicheranlagen ab 100 kW Nennleistung
  • Alle fernsteuerbaren Anlagen, unabhängig von der Größe. Auch Anlagen unter 100 kW sind damit einzubeziehen, sofern diese mit der notwendigen Fernwirktechnik ausgestattet ist 

Ausnahmen gelten für diese Anlagen: 

  • Neue Anlagen: Anlagen, die erst im laufenden Jahr in Betrieb gehen, müssen nicht geprüft werden.
  • Bereits nachgewiesen gesteuerte Anlagen: Anlagen, die seit dem 30. September des Vorjahres erfolgreich im Redispatch oder per Fernsteuerung aktiviert wurden, gelten als geprüft.
  • Notstromversorgungsanlagen oder sonstige Anlagen, die nicht ins Netz einspeisen, sind vom Check ebenfalls ausgenommen.

Wann findet der Steuerbarkeitscheck statt?

Der Test Ihrer Einspeiseanlage(n) kann zu unterschiedlichen Zeitpunkten im Lauf der warmen Monate erfolgen. Da bei der Durchführung die aktuelle Netzsituation berücksichtigt werden muss, kann im Vorfeld leider kein genaues Zeitfenster genannt werden. Wir testen in der Regel an sonnigen Tagen in den Sommermonaten, bis spätestens zum 30 September.

Der Test wird möglichst kurz gehalten - im Regelfall dauert dieser weniger als 60 Minuten. Die Ergebnisse der Testphase und die Wiederherstellung des Normalzustandes werden von uns dokumentiert.

Erfolgt eine Ankündigung des Steuerbarkeitschecks?

Für den Steuerbarkeitscheck erfolgt keine gesonderte Ankündigung. Die Durchführung ist vertraglich geregelt und erfolgt einmal jährlich. Der Test findet im Regelfall in den Sommermonaten, an einem sonnigen Tag statt.

Wird jede Anlage im Netzbetrieb getestet?

Nein, nicht jede Erzeugungsanlage muss auch getestet werden. Ob eine Anlage in den Steuerbarkeitscheck einbezogen wird, richtet sich nach den jeweiligen technischen und rechtlichen Voraussetzungen (zum Beispiel der Leistung der Anlage). 

Was passiert, wenn der Steuerbarkeitscheck nicht erfolgreich war?

Sollte die Abschaltung einer Erzeugungsanlage nicht möglich sein oder der Test aus sonstigen Gründen nicht erfolgreich verlaufen, wird die Situation im Anschluss geprüft. 

Falls Handlungsbedarf besteht, nehmen wir Kontakt mit Ihnen auf, um die weiteren Schritte abzustimmen und mögliche Nachbesserungen zu besprechen.

Die Steuerbarkeit einer Erzeugungsanlage sicherzustellen, liegt dabei im Verantwortungsbereich des Anlagenbetreibers. Die Nichteinhaltung der gesetzlichen Verpflichtung zur Steuerbarkeit einer Anlage (§ 9 EEG) kann für Anlagenbetreiber erhebliche Konsequenzen haben kann: Nach §§ 52, 52a EEG kann eine Strafzahlung erhoben und die Anlage vom Netz getrennt werden.

Fernwirktechnik für Erzeugungsanlagen

Für Anlagen, die vorgeschrieben steuerbar sein müssen, steht Ihnen die Ulm Netze mit Hardware und Dienstleistungen zur Seite. Neben dem reinen Fernwirkgerät inkl. Router, können Sie auch die Wartung und Prüfung, sowie die Sicherstellung der Datenübertragung bei uns beauftragen. 
Hier erfahren Sie mehr zu Ihren Möglichkeiten. Unsere Experten beraten Sie gerne. 

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Netzleitstelle

  • Stadtwerke Ulm/Neu-Ulm Netze GmbH