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Antworten FAQ § 14a EnWG

Allgemeine Informationen / Voraussetzungen und Durchführung der netzorientierten Steuerung

Bedarf es für eine steuVE eines separaten Zählpunktes?

Nein, ein separater Zählpunkt ist nicht grundsätzlich erforderlich. Sofern aus bestimmten Gründen (z. B. zur Inanspruchnahme von Fördertatbeständen oder bei Wahl des Netzentgeltmoduls 2) eine separate Messung der steuVE erforderlich ist, ist die Einrichtung eines separaten Zählpunkts auf Wunsch des Betreibers einer steuVE möglich.

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