Häufige Fragen (FAQ) - Zähler
Kommen Kosten bei einem Zählerwechsel auf mich zu?
Nein, im Rahmen eines von uns veranlassten Zählerwechsels kommen keine Kosten auf Sie zu.
Warum muss der Zähler ausgewechselt werden?
Es gibt Eichfristen für Zähler, die im Eichgesetz festgelegt sind.
Wie komme ich an meinen Zähler?
Bitte wenden Sie sich an Ihren Hausmeister oder Eigentümer.
Wird der gleiche Zählertyp wieder eingebaut?
Es werden im Strom nur noch moderne Messeinrichtungen eingebaut. Welche moderne Messeinrichtung Sie bekommen, hängt davon ab, was Sie durchschnittlich verbrauchen beziehungsweise für was Sie diesen Zähler nutzen. Die Zähler können auch andere Fabrikate sein, sind aber in ihrer Funktion gleich.
Misst der Zähler richtig?
Die Messgenauigkeit Ihres Strom- oder Gaszählers kann mit einer Befundprüfung getestet werden. Dafür helfen wir Ihnen bei der Durchführung.
Ihr Zähler wird abgeholt und auf Genauigkeit überprüft.
Während der Prüfung erhalten Sie von uns ein Ersatzgerät.
Die Prüfung des Zählers kann etwa drei Monate dauern.
Sollte das Ergebnis die gesetzlichen Verkehrsfehlergrenzen überschreiten, übernehmen wir die Kosten der Prüfung. Ist der Zähler in Ordnung, trägt der Antragsteller die Kosten.
Tipp!
Ein Defekt von geeichten Zählern ist äußerst selten. Bitte prüfen Sie im Vorfeld, ob es auch andere Ursachen für den hohen Energieverbrauch geben kann. Dies kann Ihnen die Kosten einer Überprüfung ersparen.
Wurde in den vergangenen Jahren abgelesen oder gab es auch hier einen geschätzten Zählerstand?
Haben Sie zusätzliche Verbrauchsgeräte in Ihrem Haushalt angeschlossen?
Sind alle Verbrauchsgeräte und Ihre Kundeninstallation in Ordnung?
Leben mehr Personen in Ihrem Haushalt?
Halten Sie sich häufiger Zuhause auf? Zum Beispiel im Home Office?