Antworten FAQ § 14a EnWG
Voraussetzungen / Hintergrund, Sinn, Zweck und Anwendungsbereich
Warum bedarf es der netzorientierten Steuerung nach § 14a EnWG?
Ein wesentlicher Pfeiler der gesamtgesellschaftlich gewollten Energiewende ist die Dekarbonisierung des Wärme- und Verkehrssektors u. a. durch Elektrifizierung. Entsprechend ambitioniert sind die Ziele für einen Markthochlauf von Wärmepumpen (ab 2024 0,5 Mio./Jahr) und Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge (15 Mio. E-Fahrzeuge im Jahr 2030). Diese Verbrauchseinrichtungen sind in den nächsten Jahren zusätzlich in die Stromverteilnetze zu integrieren und zeichnen sich durch eine hohe Bezugsleistung bei deutlich höherer Gleichzeitigkeit als die meisten anderen Haushaltsgeräte aus. Auf diese Entwicklungen sind große Teile der Niederspannungsnetze aktuell noch nicht ausgelegt. Die Netze müssen daher ausgebaut werden. Allerdings ist der Netzausbau kosten- und zeitintensiv und für den Ausbau fehlt die ausreichende Zahl geeigneter Fachkräfte.
Dort, wo diese Netzoptimierung noch nicht stattgefunden hat, soll durch die netzorientierte Steuerung gemäß § 14a EnWG die Zeit, während eines für den Netzanschluss von steuVE ge-gebenenfalls erforderlichen bedarfsgerechten Netzausbaus, überbrückt werden. Ausgestaltet wird die netzorientierte Steuerung durch zwei Festlegungen der Bundesnetzagentur vom 27.11.2023 (Az. BK6-22-300 und BK8-22/010-A).