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Antworten FAQ § 14a EnWG

Voraussetzungen / Hintergrund, Sinn, Zweck und Anwendungsbereich

Welche Festlegungen regeln die Umsetzung des § 14a EnWG?

Die Bundesnetzagentur hat zur Umsetzung des § 14a EnWG zwei korrespondierende Festlegungen erlassen.

Die BK6-Festlegung legt die „Spielregeln“ für die Integration und die Steuerung von steuVE fest, d. h. diese führt bundeseinheitliche Standards dazu ein, unter welchen Voraussetzungen und in welcher Art und Weise ein Netzbetreiber berechtigt ist, gegenüber einem Betreiber einer steuVE von einer netzorientierten Steuerung Gebrauch zu machen.

Die BK8-Festlegung baut hierauf auf und regelt die Ermittlung, den Ausweis und die Abrechnung der Entgeltreduzierung, auf die Betreiber einer steuVE Anspruch haben. Die Netzentgeltreduzierung ist die Gegenleistung für die Möglichkeit, den Leistungsbezug der steuVE reduzieren zu können.

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