Antworten FAQ § 14a EnWG
Voraussetzungen / Begriffsbestimmungen
Können Verbrauchseinrichtungen, die nicht ausdrücklich in der Festlegung benannt sind, netzorientiert gesteuert werden?
Nein, die Bundesnetzagentur hat für den Anwendungsfall der netzorientierten Steuerung die erfassten Anlagekategorien eindeutig und abschließend etabliert. Nicht genannte Verbrauchseinrichtungen können auch nicht freiwillig am neuen Steuerungsregime teilnehmen und im Gegenzug eine Netzentgeltermäßigung in Anspruch nehmen.