Antworten FAQ § 14a EnWG
Rechtlich / Teilnahmeverpflichtung der Betreiber einer steuVE
Können Betreiber von steuVE mit einer Netzanschlussleistung kleiner 4,2 kW freiwillig an dem neuen Steuerungsregime teilnehmen?
Nein. Eine freiwillige Teilnahme von steuVE mit einer Netzanschlussleistung bis 4,2 kW ist nicht vorgesehen, da derartige Verbrauchseinrichtungen keinen bzw. einen zu geringen Beitrag zur Abwendung der Gefährdung des Netzbereichs leisten können.