Zum Hauptinhalt springen

Antworten FAQ § 14a EnWG

Allgemeine Informationen / Voraussetzungen und Durchführung der netzorientierten Steuerung

Ist auch ein wettbewerblicher Messstellenbetreiber für den Empfang und die Weiterleitung des Steuersignals zur Lastenreduzierung verantwortlich?

Ja. Die Zuständigkeit und Verantwortung für die Übermittlung des empfangenen Steuerbefehls an das intelligente Messsystem, über das die steuVE angeschlossen ist, liegt bei einem jeden Messstellenbetreiber, unabhängig davon, ob er grundzuständiger oder wettbewerblicher Mess-stellenbetreiber ist.

Zurück