Antworten FAQ § 14a EnWG
Allgemeine Informationen / Voraussetzungen und Durchführung der netzorientierten Steuerung
Wann darf der Netzbetreiber einen Steuerbefehl auslösen?
Der Netzbetreiber darf einen Steuerbefehl auslösen, wenn sich auf Basis einer Netzzustandsermittlung eine Gefährdung oder Störung der Sicherheit oder Zuverlässigkeit des Netzes ergibt, die durch das Dimmen abgewendet werden kann. Ein Tätigwerden des Netzbetreibers kann sich damit nur aus Anlass einer akuten Handlungsnotwendigkeit ergeben. Die Steuerung ist dabei das „letzte Mittel“. Zuvor muss der Netzbetreiber also andere Maßnahmen ausgeschöpft haben, um den kritischen Netzzustand zu beseitigen.