Antworten FAQ § 14a EnWG
Allgemeine Informationen / Voraussetzungen und Durchführung der netzorientierten Steuerung
Werden durch einen übermittelten Steuerbefehl alle Geräte gleichzeitig und in gleichem Umfang angesteuert?
Dies hängt von der Entscheidung des Betreibers einer steuVE hinsichtlich der Art der Ansteuerung und damit von der individuellen Anschlusssituation ab.
Eine der Umsetzungsmöglichkeiten, die ein Betreiber einer steuVE wählen kann, ist die unmittelbare Weitergabe der vom Netzbetreiber ausgegebenen Leistungsvergabe an die einzelne steuVE (Direktansteuerung). Hier führt der Ansteuerungsbefehl unmittelbar zur Reduktion des Leistungsbezugs der einzelnen Anlage. Dabei wird jede steuVE isoliert betrachtet.
Alternativ hierzu kann eine Steuerung mittels Energie-Management-System erfolgen, welches gegebenenfalls mehrere steuVE bündelt und koordiniert. Hier übergibt der Netzbetreiber einen Sollwert für den maximalen netzwirksamen Leistungsbezug an das Energie-Management-System. Das Energie-Management-System „entscheidet“ sodann, wie die Leistungsbegrenzung eingehalten werden kann. Dabei kann es eine gegebenenfalls in der Kundenanlage erzeugte Energiemenge berücksichtigen.