Antworten FAQ § 14a EnWG
Allgemeine Informationen / Voraussetzungen und Durchführung der netzorientierten Steuerung
Erfolgt ein bilanzieller Ausgleich im Bilanzkreis des beliefernden Lieferanten aufgrund des geänderten Verbrauchsverhaltens des Letztverbrauchers?
Nein, aufseiten des Netzbetreibers, der die Steuerung veranlasst, besteht keine Verpflichtung zur Durchführung eines bilanziellen Ausgleichs. Der Betreiber einer steuVE wird über die Netzentgeltreduktion kompensiert.
Der Bilanzkreisverantwortliche ist verpflichtet, die Prognose des Verbrauchsverhaltens der Gesamtheit seiner Kunden stets zu überprüfen und zu verbessern, sodass hier Steuerungsmaßnahmen einzukalkulieren sind.