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Antworten FAQ § 14a EnWG

Allgemeine Informationen / Dokumentationspflichten

Muss der Betreiber einer steuVE nachweisen, dass er das Steuern umgesetzt hat? Wenn ja, auf welche Art?

Spätestens ab dem 01.03.2025 hat ein Betreiber einer steuVE intern zu dokumentieren, dass die vom Netzbetreiber vorgegebene Leistungsreduzierung wirksam umgesetzt worden ist. Er hat also sicherzustellen, dass seine Anlage nicht nur ordnungsgemäß installiert und betriebsbereit ist, sondern auch, dass sie Steuerungssignale empfangen, umsetzen und dokumentieren kann.

Dabei hat die Dokumentation „in geeigneter Weise im Einzelfall“ zu erfolgen. Zur Art oder Form der Dokumentation macht die Bundesnetzagentur keine konkreten Vorgaben. Damit ist durch einen Betreiber einer steuVE in Abhängigkeit von der Art der Steuerung, der eingesetzten Technik sowie der Anbindung der Anlage zu dokumentieren.

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