Antworten FAQ § 14a EnWG
Allgemeine Informationen / Dokumentationspflichten
Hat die Bundesnetzagentur bei Zweifeln an der ordnungsgemäßen Steuerung und dessen Umsetzung ein Überprüfungsrecht?
Ja, der Bundesnetzagentur kommt ein Überprüfungsrecht sowohl gegenüber einem Netzbetreiber als auch einem Betreiber einer steuVE zu. Der Bundesnetzagentur ist damit auf Verlangen die jeweilige interne Dokumentation vorzulegen. Zu diesem Zweck sind die Dokumentationen durch den Betreiber einer steuVE (vgl. Kapitel Dokumentationspflichten, Frage Nr. 2) und den Netzbetreiber zwei Jahre vorzuhalten.