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Antworten FAQ § 14a EnWG

Rechtlich / Übergangsvorschriften und Bestandsschutzregelungen

Was gilt für Bestandsanlagen, denen bereits vor dem 01.01.2024 eine individuelle Netzentgeltreduzierung gewährt wurde?

Bis zum 31.12.2023 war zwischen Netzbetreibern und Betreibern einer steuVE eine Vereinbarung hinsichtlich der Steuerungsmöglichkeit einer Verbrauchseinrichtung und Netzentgeltreduzierung auf freiwilliger Basis möglich. In der Regel wurde die Netzentgeltreduzierung vom Stromlieferanten in Form von speziellen Tarifen weitergegeben und die Steuerung selbst erfolgte durch Zeitschaltuhren oder Rundsteuergeräte nach festen Sperrzeiten oder rollierenden Zeitfenstern.

Für steuVE, denen bereits vor dem 01.01.2024 eine individuelle Netzentgeltreduzierung gewährt wurde, besteht bis zum 31.12.2028 Bestandsschutz. Zur Abfederung individueller Härten gilt das bisher Vereinbarte fort. Dabei sind die für Nachtstromspeicherheizungen geltenden Besonderheiten (vgl. Kapitel Übergangsvorschriften und Bestandsschutzregelungen, Frage Nr. 5) zu beachten.

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