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Antworten FAQ § 14a EnWG

Rechtlich / Übergangsvorschriften und Bestandsschutzregelungen

Wie ist nach dem 31.12.2028 mit Bestandsanlagen, die unter den definierten Kanon der Festlegung fallen, zu verfahren?

Der Bestandsschutz läuft aus. Ab dem 01.01.2029 stehen die Anlagen für eine netzorientierte Steuerung zur Verfügung. Der Betreiber einer steuVE hat dafür Sorge zu tragen, dass die steuVE den technischen Voraussetzungen für eine netzorientierte Steuerung genügt.

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