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Antworten FAQ § 14a EnWG

Rechtlich / Übergangsvorschriften und Bestandsschutzregelungen

Welche Besonderheit gilt für Nachtstromspeicherheizungen?

Für den Fall, dass Nachtstromspeicherheizungen bereits eine Netzentgeltreduzierung nach § 14a EnWG a. F. gewährt worden ist, gilt ausnahmsweise das bisher Vereinbarte hinsichtlich der Ausführung der Steuerung dauerhaft und uneingeschränkt bis zu deren Außerbetriebnahme fort. Ein Wechsel in die netzorientierte Steuerung hat – auch nach dem 31.12.2028 und trotz etwaigen ausdrücklichen Wunsches des Betreibers einer steuVE – nicht zu erfolgen. Mit dem Austausch, dem Ersatz oder dem Umbau der Anlage endet allerdings dieser Bestandsschutz. Eine neu installierte Nachtstromspeicherheizung darf seitens des Netzbetreibers weder präventiv noch netzorientiert gesteuert werden. Auch eine Netzentgeltreduzierung ist nicht vorgesehen.

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