Antworten FAQ § 14a EnWG
Vorteile durch Netzentgeltreduzierung / Netzentgeltreduzierung
Wer muss die Netzentgeltreduzierung gewähren und wem kommt sie zugute?
Die Netzentgeltreduzierung gewährt der Stromnetzbetreiber im Rahmen der Netznutzungsabrechnung.
Nutznießer der Netzentgeltreduzierung sollen die Betreiber einer steuVE sein, die zur Teilnahme an der netzorientierten Steuerung verpflichtet sind. Voraussetzung ist allerdings der Abschluss einer Vereinbarung nach § 14a EnWG sowie der Einbau von Steuerungstechnik.
Unmittelbar wirksam wird die Reduzierung der Netznutzungsentgelte aber im Netznutzungsverhältnis, da deren Abrechnung gegenüber dem Netznutzer, in der Regel also gegenüber dem Lieferanten (all-inclusive Belieferung) und nur ausnahmsweise gegenüber dem Betreiber einer steuVE/Letztverbraucher (separate Netznutzung) zu erfolgen hat. Hierzu bedarf es keiner gesonderten Vereinbarung oder Zustimmung des Betreibers einer steuVE/Letztverbrauchers. Über den Netznutzungsvertrag sowie den GPKE-Datenaustausch erhält der Lieferant die abrech-nungsrelevanten Daten vom Netzbetreiber. Damit zahlt bei einer all-inclusive-Belieferung der Lieferant ein reduziertes Entgelt, das er grundsätzlich (in Abhängigkeit vom konkreten Tarif des Liefervertrags) gegenüber dem Betreiber einer steuVE als Letztverbraucher im Rahmen des Liefervertrags weitergeben muss. Die Netzentgeltreduzierung ist durch den Lieferanten jeweils separat auf der Rechnung auszuweisen. Ein neues Abrechnungsverhältnis zwischen Betreiber einer steuVE und dem Netzbetreiber ist nicht zu begründen.