Zum Hauptinhalt springen

Antworten FAQ § 14a EnWG

Vorteile durch Netzentgeltreduzierung / Netzentgeltreduzierung

Welche Module der Netzentgeltreduzierung sind durch den Netzbetreiber anzubieten? Wie kann der Betreiber einer steuVE sein Wahlrecht ausüben?

Der Betreiber einer steuVE kann aktuell zwischen zwei Modulen wählen; ab April 2025 kann noch Modul 3 gewählt werden.

Modul 1 und 2 stehen in einem Alternativverhältnis, eine Kombination beider Module an einer Marktlokation ist nicht möglich. Modul 3 kann vom Betreiber einer steuVE (nur) in Kombination mit Modul 1 gewählt werden.

Die Auswahl ist gegenüber dem Netzbetreiber zu erklären. Die Erklärung kann der Lieferant in Vertretung für den Betreiber einer steuVE übernehmen. Trifft der Betreiber einer steuVE keine Auswahl, rechnet der Netzbetreiber das Grundmodul (Modul 1) mit dem Netznutzer ab.

Zurück