Antworten FAQ § 14a EnWG
Vorteile durch Netzentgeltreduzierung / Netzentgeltreduzierung
Besteht die Auswahlmöglichkeit auch für Betreiber von steuVE mit leistungsgemessener Entnahme?
Nein, die Wahlmöglichkeit zwischen Modul 1 und Modul 2 besteht ausschließlich für Betreiber von steuVE ohne Leistungsmessung. Betreiber von steuVE mit leistungsgemessener Entnahme steht ausschließlich Modul 1 zur Verfügung. Für RLM-Kunden sieht die Bundesnetzagentur nicht die Notwendigkeit eines Angebots des Moduls 2, da diese Kunden die Möglichkeit haben, eine Netzentgeltreduzierung für atypische Netznutzung (= individuelles Netzentgelt nach § 19 Abs. 2 Satz 1 StromNEV) zu beanspruchen.