E-Rechnung

Umstellung auf E-Rechnung nach gesetzlichen Standards
Für Unternehmen gelten seit 1. Januar 2025 geänderte gesetzliche Vorschriften für den Rechnungsempfang: Alle Unternehmen müssen in der Lage sein E-Rechnungen zu empfangen. Ab 1. Januar 2027 sollen Unternehmen die E-Rechnungen auch verarbeiten können.
Was ist eine E-Rechnung?
Eine E-Rechnung ist ein strukturiertes, maschinenlesbares Dokument, dass automatisch verarbeitet werden kann - anders als zum Beispiel eine PDF-Datei. Die E-Rechnung wird in Daten-Formaten im Sinne der europäischen Normenreihe EN 16931 erstellt, übermittelt und empfangen. Damit wird eine automatisierte Weiterverarbeitung gewährleistet, so dass Rechnungsdaten direkt und ohne Medienbruch in die verarbeitenden Systeme importiert werden können. Die E-Rechnung kann in verschiedenen Formaten übermittelt werden.
Weitere detaillierte Informationen zur E-Rechnung erhalten Sie auch auf den Seiten des Bayerischen Landesamtes für Steuern.
Melden Sie uns Ihre Daten, um Rechnungen als E-Rechnungen zu erhalten
Sie können für Ihre Rechnung(en) aus zwei Rechnungsformaten wählen:
- XRechnung
Die XRechnung ist ein rein maschinenlesbares Format als XML.-Datei. Dies ist Standard für Behörden und ebenso geeignet für Unternehmen mit vollständig digitalisierten Buchhaltungsprozessen. - ZUGFeRD
Dieses Format bietet hybride Daten: Neben einer maschinenlesbaren XML-Datei wird auch eine PDF-Datei zur visuellen Darstellung mitgeliefert. Dies ermöglicht eine einfachere Handhabung.
Für Ihre E-Rechnung benötigen wir eine E-Mail-Adresse als Rechnungseingangsadresse und Ihr bevorzugtes E-Rechnungsformat.
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